Warum gibt es einen
bundeseinheitlichen Energieausweis?
Die
EU-Richtlinie "Gesamtenergieeffizienz von
Gebäuden"
verpflichtet die EU-Mitgliedsstaaten, Maßnahmen der Energie- und
CO2-Einsparung bis 2006 in nationales Recht umzusetzen.
Ein wesentlicher Aspekt der Richtlinie ist die Erstellung von
Energieausweisen bei Neubau, Verkauf oder Vermietung von Gebäuden.
Was wird mit der Einführung des Energieausweises
beabsichtigt?
Ziel des Energiepasses ist es, Markttransparenz im Gebäudebereich zu
erzielen.
Der Energiepass weist die Energieeffizienz als Qualitätsmerkmal eines
Gebäudes aus und macht somit den "Energiebedarf" sichtbar.
Es soll eine zusätzliche Motivation für Hausbesitzer entstehen, in die
energetische Qualität Ihres Gebäudes zu investieren.
Hiermit soll ein entscheidender Beitrag zu Reduzierung des CO2-Ausstoßes
im Gebäudebereich erzielt werden!
Seit dem 1. Juli 2008 ist dem Interessenten bei Verkauf oder
Neuvermietung von Wohngebäuden mit Baujahr 1965 oder früher ein
Energieausweis zugänglich zu machen.
Ein halbes Jahr später - ab dem 01. Januar 2009 - gilt dies für alle
Wohngebäude.
Ab Juli 2009 müssen auch für Nichtwohngebäude Energieausweise
ausgestellt werden.
Ab dann müssen in öffentlichen Gebäuden mit über 1000 m² Grundfläche
und regelmäßigem Publikumsverkehr Energieausweise gut sichtbar
ausgehängt werden.
Quelle: dena Deutsche Energie Agentur
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